Voraussetzung zum Schuhmacherhandwerk
Schulische Voraussetzung:
Hauptschulabschluss, wenn möglich mit qualifiziertem Abschluss.
Persönliche Voraussetzung:
Da die Tätigkeit des Schuhmachers vorwiegend im Stehen ausgeübt wird,
sollen die Körperlichen Voraussetzung entsprechend sein.
Handwerkliche Geschicklichkeit ist sowohl für die Maßarbeit als auch
für die Reparatur unerlässlich.